Patientenfrage: Zweitmeinung einholen ok?
Wer sich nicht sicher ist, ob die vom (Haus-)Zahnarzt vorgeschlagene Behandlung wirklich das bestmöglichen Kosten/Nutzen-Verhältnis hat, kann grundsätzlich eine zweite Meinung einholen.
Doch wie sehen das die Krankenkassen bzw. die privaten Versicherungen? Und was halten Zahnärzte davon, wenn man tatsächlich „auf Nummer sicher“ gehen will? Wir haben Antworten auf die dringendsten Fragen zusammengestellt.
Grundsätzlich gilt: Es spricht nichts gegen eine Zweitmeinung. Die meisten gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) unterstützen ein solches Vorgehen sogar, während die privaten Krankenversicherungen (PKV) dem Einholen einer Zweitmeinung in der Regel neutral gegenüberstehen.
Gründe für eine Zweitmeinung
- Eindruck, dass der vorliegende Heil- und Kostenplan (HKP) zu teuer ist
- Bedenken gegenüber dem Zahnarzt bzw. der vorgeschlagenen Therapie
Zudem schadet es sicherlich nicht, den zweifelhaften HKP einfach zum Zweitmeinungsgespräch mitzubringen. So weiß man gleich, woran man beim alternativen Behandler ist – und der Zahnarzt ist ebenfalls im Bilde, dass es sich um eine zweite Einschätzung handelt.
Vorsicht ist allerdings bei Aussagen wie „Oh Gott, was hat der Kollege denn da gemacht…“ geboten. Sonderlich professionell und seriös sind solche Äußerungen nämlich nicht.