Ist Zahnarzt gleich Zahnarzt?

Zahnärztliche Chirurgie, Kieferorthopädie, Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, Oralchirurgie… was denn nun?

Das Feld der unterschiedlichen Tätigkeitsbereiche in der Zahnmedizin ist breit gefächert – und damit gerade für zahnmedizinische Laien oft ein wenig unübersichtlich oder gar verwirrend. Grund genug für uns, etwas Licht in den zahnmedizinischen Bezeichnungsdschungel zu bringen.

Grundsätzlich haben zugelassene, praktizierende Zahnmediziner aller Berufs-, Fach-, Weiterbildungs- und Spezialisierungsgebiete in Deutschland zunächst ein mindestens 10-semestriges Studium der Zahnmedizin an einer wissenschaftlichen Hochschule absolviert. Der erfolgreiche Abschluss des Staatsexamens berechtigt dann dazu, die Approbation als Zahnarzt zu beantragen.

Anders als häufig angenommen, müssen Zahnmediziner jedoch nicht zwangsläufig promovieren, um als Zahnarzt tätig zu werden. Tatsächlich erwirbt heute nur knapp jeder zweite Absolvent den akademischen Titel eines „Dr. med. dent.“, bevor er seine zahnärztliche Tätigkeit aufnimmt.

Zahnmedizinische Fach- und Weiterbildungen

Zahnärzte, die ihrem erfolgreichen Studium eine zwei- bis vierjährige Facharztausbildung folgen lassen, können eine der offiziellen, sog. „Gebietsbezeichnungen“ für Fachzahnärzte erlangen:

  • Facharzt für Oralchirurgie

    Die Oralchirurgie konzentriert sich vor allem auf Diagnose, Therapie und Wiederherstellungsmöglichkeiten bei Traumata und Frakturen im Zahn- und Kieferbereich.

  • Facharzt für Kieferorthopädie

    Die Kieferorthopädie widmet sich in erster Linie dem Verhindern, (frühzeitigen) Erkennen und ggf. Beheben von Fehlstellungen im Kiefer- und Zahnbereich.

  • Facharzt für Parodontologie

    Fachzahnärzte für Parodontologie befassen sich vornehmlich mit schweren oder chronischen Erkrankungen des Zahnhalteapparates wie Parodontitis, Parodontose oder Periimplantitis.

Zahnmediziner, die zusätzlich ein Studium der Humanmedizin absolviert haben, können mit ihrer Doppel-Approbation sogar noch einen Ausbildungsschritt weiter gehen und eine fünfjährige Facharztausbildung zum Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen absolvieren. Mit einer Gesamtdauer von zwölf und mehr Studien- bzw. Ausbildungsjahren ist dieser zahnmedizinische Werdegang jedoch sowohl zeitlich als auch finanziell über die Maßen aufwändig.

Zahnärztliche Chirurgie

Die fachlichen und zulassungsrechtlichen Voraussetzungen zum Durchführen von chirurgischen Eingriffen im Mundraum erlangen Zahnärzte bereits im Rahmen ihres zahnmedizinischen „Erststudiums“. Für klassische Operationen wie Wurzelspitzenresektionen, Amputationen oder (Re-)Implantationen sind Patienten bei einem erfahrenen, regelmäßig chirurgisch tätigen Zahnarzt daher bestens aufgehoben.

Auf dem Spezialgebiet der Implantologie gibt es dagegen bis heute keine spezifische, fachzahnärztliche Ausbildung. Nichtsdestotrotz bilden sich gute und erfahrene Implantologen regelmäßig fort, besuchen zahlreiche Seminare, Workshops und Kongresse – und zeichnen sich nicht zuletzt durch den Erfolg und die Anzahl der von Ihnen gesetzten Implantate aus.

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